Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 97 | 116 (B3_S.232-233) 1692 Unter Franz Emanuel von Bonstetten des grossen Rats der Stadt Bern der Zeit Commandant und Obervogt uf Aarburg mit Hilf und Zutun des ehrwürdigen Herrn Abraham Schoor, Predikanten, Herren Peter Suter des Untervogts Mauritz Widmer und Hans Lienhard der Gerichtsmannmannen und Herrn Obmann der Wiedertäufer-Cammer im Namen Anna Müller in der Altachen die wegen bekennender Wiedertäufer-Sekt im Niederland sich auffaltet, frei und redlich in der träftigsten Form verkauft und zu kaufen geben hat dem ehrsamen und bescheidenen Jakob Müller in besagter Altiken, obbemelter Müllerin zugehörige in der Altiken gelegene drei Mannwerch Matten um neunhundert und dreissig Gulden. Gedingen: 1. Der Käufer soll in Monatsfrist in paarem Gelt erlegen (250 Gulden) zweihundert und fünfzig Gulden. 2. Dem Hans Lienhard gewesenem Lehenmann an die Kosten 30 Gulden. 3. Soll er die restierende 650 Gulden nit einem ordentlichen Zinsbrief versichern, in demselben neben dieser Matten allweg sein Hab und Gut unterpfändlich verhaft machen. Bei Verbindung des Verkaufs. 4. Ist ferner bedingt worden, dass der Käufer kein Haus oder Wohnung, auch dies Land bauen dürfe, sondern dasselbe wie eine andere Matte nutzen, ächeren und besitzen soll. Datum den 2. Juni 1692. 1884 Am 16. Februar 1884 wurde über die Liegenschaft des Kaspar Wälchli, Vieharzt, und Gemeinde Ammann Steigerung abgehalten. Sei Sohn Jakob hat dieselbe erstanden um Franken 40‘000. (B3_S.234-235) Seite 234 leer Bannwarte Der Bannwart wurde auf den Vorschlag der Gemeinde vom Twingherr gesetzt. Er ist der Anwalt des Ammanns; er richtet seine Aufträge aus, soll über die bestehende Ordnung wachen, die Fehlbaren anzeigen. Bietet ans Gericht und macht den Abwart; macht die Gebote und Verbote des Gerichts bekannt. Beaufsichtigt die Wälder und Saaten. Seit dem Beginn des 19. Jahrhundert liegt dem Bannwart nur die Obhut und Pflege des Waldes ob.
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