Chronik von Brittnau Band 3

Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 94 | 116 1862 der fünfte Garten wurde oberhalb dem kühlen Brünnele auf dem Stockhubel östlich vom Zweiten angelegt. 1863 wurde derselbe ziemlich vergrössert und misst um 10‘000 oder ¼ Juchart. Wie bis dahin ausschliesslich nur Nadelholz gepflanzt wurde, so wachsen jetzt im neuesten Teil des Gartens auch Laub-Holzarten: Buchen, Eschen, Eichen und Ahorn. Der Kanton Aargau ist in 6 Forstkreise eingeteilt. Unsere Gemeinde liegt in dem V. Forstkreise. Über jedem Kreis steht ein Oberförster. Über unserem Kreis war ein Hofer von Niederwil (Rothrist) und jetzt ist ein ? Die Bürgerholzgaben fallen sehr verschieden aus, und betragen von 1 – 5 Klafter à 108. Ein Holzreglement besteht noch nicht. Wohl wäre eines entworfen, allein ein Zwist zwischen den Erblehenholzberechtigten Bürgern und Insassen einerseits, und den anderen Bürgern anderseits kam fast nicht geschlichtet werden oder wird hintertrieben. Welch ein Unterschied zwischen jetzt und vor dem Jahre 1810. Damals verwesten die schönsten Sagholzstöcke, ganze Tannen und Windfälle am Boden und die dürren Äste wurden nicht aufgelesen, Jetzt trifft man kein Stäcke und Ast mehr an. Wen eine Tanne gefällt wird ist der (B3_S.226-227) Socker schon da, mit Haue und Axt. Auch gibt es Leute, die sich an dürren und grünen Tannen vergreifen, oder Holzbeigen antasten, und dann vor Frevelgericht gezogen werden müssen. Der ausgesockte Waldboden wird in kleine Parzellen geteilt, ausgestockt, nummeriert und versteigert: Wobei die Insassen wie die Bürger bieten dürfen. Ein solches Stück gilt je nach der Örtlichkeit von 1 – bis 8 Franken und haltet etwa 1/8 Juchart, wird im ersten Jahr mit Kartoffeln angepflanzt und im zweiten mit Roggen besäet. Von einem Klafter Holz müssen 3 Batzen Stocklosung bezahlt und je ein halber Tag Waldgemeindewerk gemacht werden. 1815 Wird vom Regierungsrat verboten neue Häuser mit Stroh oder Schindeln zu decken. Dem Kleinen Rat wird am 20. Christmonat (Dezember) die Vollmacht zugestanden, bei gemauerten und mit Ziegelgedeckten Häusern ausnahmen zu machen. 1805 Die Forstverordnung vom 17. Mai. 1838 hat man angefangen den Kirchberg abzuholzen. 1885 den Mühlberg 1874 ist der Mühlberg ganz abgeholzt.

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