Chronik von Brittnau Band 3

Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 93 | 116 1804 August 30. Das Frevel und Krieshauen wird bei 10 Pfund Busse nebst Schadensersatz verboten. 1804 Herbstmonat 15. Das Ausmachen der Lebendigen und toten Bäumen gegen die Allmend und den Wald wird verboten. 1805 Eicheln auflesen und Schwingen verboten – seer steigern. 1809 Oktober 27. Büste der Gemeinderat mit friedensrichterlicher Bewilligung dem Hans Jakob Lerch, Schmid zu Bösenwil alles Stahl abführen aus der Gemeinde gänzlich verbieten, so lange bis er genugsam beweisen habe, dass er eigentümliches Partikular-Holz auf ihrem selbst eigenen Grund und Boden gewachsen sei, und dasselbe nicht aus dem Gemeindewald genommen werde. Würde Schmied Lerch dieses nicht befolgen, so würde er für seinen Ungehorsam mit 10 L. (Franken) von jedem Fuder bestraft, für alle daherigen Kosten und Schadensersatz angehalten werden. 1807 Das Eicheln auflesen wird verboten. 1809 Wird verboten Kohlen zu brennen. 1827 Aufforderung zur Eingabe des Verzeichnisses von Bau-, Nutz-, Brenn- und Wellenholz. Erneuerung des Frevelverbots. 1856 Kosteten tausend Tannli Franken 5. 1857 Kostete das Tannli aus dem Zofinger Waldgarten Franken 6. Diese hohen Preise bewogen den Gemeinderat und den damaligen Bannwart Johannes Lerch, Untervogts, Waldgärten anzulegen. (B3_S.224-225) Waldgärten Der erste Waldgarten wurde 1855 im Hämmeler angelegt, rechts an der Strasse von der Vorstadt auf den Wilacker. 1857 wurde der zweite angelegt im Stockhubel. 1859 wurde der dritte Waldgarte angelegt auf der Fröschengülle, nahe am alten Kegelplatz. 1862 wurde auf der Fröschengülle gegen die Solenmatte hin unter Anleitung des Gemeondeförsters Johann Lerch, Birchsämis, von Liebigen der vierte Garten angelegt.

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