Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 88 | 116 2. Soll der Lehenbesteher dieses Lehens, die zur Wässerung dienende Wasserleitung in den erforderlichen Stand stellen und unterhalten, ohne der Hinleiher Entgelt. 3. Soll der Lehensbesteher die Zäune, Graben und Pärter in dem besten Zustand erhalten, ohne die Hinleier dafür zu belangen. 4. Im solle diese Matten nicht den billichen Zins gelten sollte, also zu wenig abtragen, so behaltet sich der Gemeinderat vor, für weniger als sechs Jahr hinzuleihen. Der Besteher ist Ulrich Brüderli, der Wirt zu Brittnau für 6 Jahr lang, per Jahr um 40 Gulden. Dem Lehenbesteher ist das Wässeren zugesichert so, dass ihme desshalb Niemand belangen könne, wenn er bei der bisherigen Wässerungsübung verbleibe, und keine Neuigkeiten errichten wird. Für opiges Bekenne ich als Empfänger Allirich Brüderlich Sonnenwirt alda. Lehenacker von 1810 Es hat der Gemeinderat zu Brittnau unter ends gemeldtem Dato an einer öffentlichen Steigerung an Ausruf kommen lassen, und dem Meistbietenden auf getane Bürgschaftsleistung für 6 Jahre lang lehenweis überlassen die bekannte Gemeind- (B3_S.212-213) matten im Graben in ihren bisherigen Zielen und Schranken, wie dieselbe schon seit langen Jahren ist genützet worden. Der Lehenbesteher ist Johannes Gugelmann, Ammann, welcher sich wie auch seine Bürgen eigenhändig unterschrieben. – Der jährliche Lähenzins ist 25 Gulden und soll auf Martini jeden Jahres bezahlt werden. Das Lehen nimmt seinen Anfang mit dem 1. Mai 1810 und endet mit Martini 1815. Der Gemeinderat zu Brittnau als Hinleiher garantiert dem Besteher das Recht, diese Matten mit dem Wasser, welches aus dem Graberweiher herfliesst wässern zu dürfen, wozu diese Matten seit ihrer Existenz das Recht gehabt hat. Geschehen in Brittnau den 11. Juni 1810 Bezeugts der Lehenbesteher Johannes Gugelmann Seit einer Reihe von Jahren wird das Gras ab der Gemeindmatte im Graben versteigert. (B3_S.214-215)
RkJQdWJsaXNoZXIy MjI0MTYwMA==