Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 87 | 116 Fortsetzung Seite 151 / 147 Die Wiesen Die Wiesen haben folgende Namen: Bifang Britschmatt Brühl Bücketmatt Chilchmätteli Chühmatten Eichmatte Eisengrubenmatt Feldmatt Grütmatt Gäusematte Graumatt Grafenmätteli Ganserich Herrenmatt Haldematt Lehenmatte Mühlimatt Marksteinmatte Mühlacker Mohrenmatt Mockmatt Nagler Nesermatt Ottenmätteli Räuematt Steinbillen Schützenmatt Strangen Schmittenmatte Stenpfelmatt Schürmatt Schillingmatt Schneggenmatte Solenmatt Tryner Tschuzzlimatt Vrenematt Wüstmatte Webermatte Wahlimatt Wirrimatt Willimatt Neumatt Eine Wiese, die sogenannte Grabermatte im Graben ist Eigentum der Gemeinde. Dieselbe wird entweder auf eine bestimmte Zeit um einen jährlichen Zins an einer Steigerung an den Meistbietenden verliehen, wie zum Beispiel in den Jahren 1804 und 1810 (B3_S.210-211) Lehenacker von 1804 1804 Unterm 7. Mai 1804 hat der Gemeinderat zu Brittnau die so genannte Gemeindmatten im Graben gelegen an einer öffentlichen Steigerung dem Meistbietenden auf genügsame Losung und Sicherheit hingegeben nie denjenigen Schranken und Marken, wie es bis dahin von den alten Ortsvorgesetzten und seither Namens der Gemeinde ist besessen worden, unter folgenden Bedingungen: 1. Soll der Besitzer oder Lehensbesteher für den versprochenen Lehenzins anständige Bürgschaft leisten.
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