Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 68 | 116 soll denselben bis auf die übrige freie Grodstrass den neuen Wäg brauchbar halten. Ammann Gugelmann. 1811 Die Hintersässen sind im Rückstand mit Zinsen. (B3_S.172-173) 1815 Streit mit den Einsassen. Da der von Gemeinderat von Brittnau auf eine unzweideutige Wiese zu erkennen gibt, dass er beabsichtiget die Einzäunung jener Allmenden, auf welchen den Besitzer erblehenpflichtiger Güter daselbst ebenso gut wie den dortigen Ortsbürgern (Vermögen Titl zu das Recht zusteht nun den Ortsbürgern) zuzuwenden, um die erblehenspflichtige Güterbesitzern davon auszuschliessen, als zu welchen Ende der Gemeinderat Brittnau eine Steigerung der Reutinen veranstaltet hat, die heute Vormittags um 9 Uhr stattfinden soll: so lassen die sämtlichen Einfassungen zu Brittnau insofern sie zugleich Besitzer erblehenpflichtiger Güter sind, dem Gemeinderat die Abhaltung dieser Steigerung förmlich verbieten, es sind denn, dass die Besitzer erblehenpflichtiger Güter, welche nicht Ortsbürger sind, mit denjenigen, welche Ortsbürger von Brittnau sind und zu gleich erblehenspflichtige Güter besitzen, auf gleichem Fusse behandelt, folglich die Verbotnehmer in ihren titelhaften Rechten nicht gekränkt werden. Wiedrigenfalls würde der Gemeinderat Brittnau nicht nur zur Ersatzung alles daherigen Kosten und Schadens angehalten, sondern überdies noch mit einer Busse von 12 £ belegt werden, welche dem Kantonsarmenfond ganz zufliessen soll. Gegeben mit gebührender, erhaltener richterlicher Bewilligung. Also abverfasst in Zofingen den 18. Herbstmonat 1815. Kleiner, Führsprech. 1816 Hauptmann David Zimmerli verbietet dem Hans Jakob Hofer, Wagner, die Benutzung der Reute, welche Hofer (B3_S.174-175) schon 15 Jahre benutzt haben will. Dieser Letztere verwahrt sich gegen dieses Verbot. Zofingen am 1. Mai 1816 durch Kleiner, Führsprech.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjI0MTYwMA==