Chronik von Brittnau Band 3

Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 67 | 116 Der Boden war noch rauh und schwer zu bearbeiten, und zudem fehlten noch die geeigneten Werkzeuge und Geräte. Der Ertrag lohnte die Arbeit schlecht, und der Boden blieb sich viele Jahre gleich. Da keine Mist und kein Ständli voll „Bschütti“ auf denselben. Das Land wurde meistens mit Asche, sogenannte Brad von Mottfeuern gemästet, wozu der Wald Brennmaterial liefern musste. Woher wollten sie den Dung hernehmen, da das Vieh den ganzen Sommer auf der Weide ging, so ging er für das aufgebrochene Land verloren. Miststätten waren selten oder gar nicht anzutreffen. Auch der Stalldünger ging verloren, weil er nicht aufgefasst wurde, sondern auf die Gasse lief, fehlte es ja sogar an ordentlichen Abtritten. Statt dem Düngen lag das Land brach. Die Brache sei von Gott eingesetzt. Wie der Sonntag, sagte ein solothurnischer Geistlicher. Vom Kleesäen, Erdäpfel und Tabackrauchen wusste man nichts. Ja, wer sich gegen den Weidgang auflehnte, Klee säete oder Erdäpfel setzte, wurde als ein gefährlicher Neuerer bestraft. Auf dem Grossberg wuchsen Eichen, Wachholder, Heidekraut und anderes Gesträuch. 1804 Da der Gemeinderat zu Britnau am verwichenen Herbstdenen ReutenenBesitzern, zwischen Stäfan Widmers Hofstatt und dem neuen Einschlag in (B3_S.170-171) der Rossweid angesagt hat, dass dieser Bezirk Allmend, nach der Erndtezeit 1804 wenn die Früchte eingesammelt seien werden, denn wiederum ausgeschlagen sein soll. Weil nun im Laufe die Klagen eingelaufen, dass Haus Kunz auf dem Hubel dieser Verordnung eigensinnig und halsstarrig entgegen arbeitet, und seinen Anteil auf ein frisches anpflanzen will; so wird nun dem Besagten Haus Kunz anmit alles Ernsts angesagt, sich alles frischen Anpflanzens auf Besagtem Reuten-Bezirk zu enthalten, damit nach eingesammelter Ernte dieser Bezirk wiederum möge ausgeschlagen werden. Sollte dies bei dem Haus Kunz nichts vermögen, ihm von seinem Vorsatz abzuhalten, so werden strängere Massregeln ergriffen werden. Gegeben in Brittnau den 8. Mai 1804 Johann Gugelmann, Ammann.7 1805 Mit erhaltener Kreis – Friedensrichterlicher Bewilligung, lässt der Hoch Edle Gemeinderat Brittnau dem Hans Jakob Wittmer, Heinis, auf dem Schürberg und Mithalter, welche durch das Groodgässli under her Johannes Oths Land benötigt zu Fahren haben, verbieten dem Hans Jakob Wittmer, Sröckli Schneider, durch seine Summer Pflanzen zu fahren, sunder dem neuen Weg nach wie derselbe brauchbar Verzeigt ist. Jeder Überträter des Verbots wird nebst Schadensersatz mit einer Busse von Franken 10 bestraft werden. Denen Obbemeldten Landbesitzern soll an ihrer zu und wegfahrt nicht das geringste Hindernis getan wärden. Der bedeute Hans Jakob Wittmer, Stöklis,

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