Chronik von Brittnau Band 3

Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 65 | 116 In der Gemeinde wohnende Insassen, seien sie Kantonsbürger oder nicht, werden aufgefordert ihre Heimatscheine und andere Schuldigkeiten innert 8 Zagen abzugeben und zu berichtigen. Alle diejenigen so zu Handen hiesiger Gemeinde, ins Gemeinde oder Armengut verzinsen, so wie auch Allmend oder Schützenzinsen schuldig sind, werden aufgefordert die rückständigen Zinse innert 3 Wochen zu entrichten. Lebendige und tote Zäune dürfen gegen die Wald- und Allmend-Grenze nicht ausgereutet werden. Brittnau, 15. Herbstmonat 1804 Johannes Gugelmann. AARBURG Aus der Gemeinde zu Brittnau erscheinen und erklagen, was massen die von Strengelbach. Sie bei Acheruns Zeiten mit dem kleinen Rich nit wenig über nutzindt,, … als nächstgesessene, das so sie empfahindt, nutzindt; derowegen Ihr Buh. auf solche Klägten gefunden. Beid teil aus dero Mitlen vernummen lassen welche nach dem die Schriften erdauert werden, die Sach also beschaffen befunden: dass über dieselbe berits underem 11. Juli 1651 Oberkeitlich darüber erkannt worden, und derowegen geraten: dass es bei dieser Erkannt muss, ohne Beiseitssetzung, dass dann den gemachten Spruchs sein einfältiges Verbleiben haben soll: Der Meinung, dass so die von Strengelbach, selbige überschreiten verdient, sei die wen (B3_S.164-165) Brittnau rechig sein söllindt, Jhr Vieh und Pfene wert zu pfenden. Zu welchem und Sie die notwendigen Hirten zu bestellen haben verdient; den Kosten was Besten wegen zu beiden Teilen was schlachende. Aetum den 9. Mäy 1663 Cantzlei Bern. ESTER-VERBOT Da die Bewohner des Dorfes und Scheurberg, Bezirks der Gemeinde Brittnau sich aus Gemein-Nützigen Absichten mit einander verbunden; in allen Strassen und Gassen so an die Allmend stossen, Ester anzulegen, wodurch denn vieles Holz zu Reparation der Toten-Zäune Erspart werden wird, und die schlecht eingefristeten Güter vor dem, zum Eindringen abgerichteten, Allmend-Vieh gesichert sein können. Weil aber die Bewohner obbesagter Dorf- und Scheurberg- Bezirks in Erfahrung gebracht, dass Nächtlicher weise diese Ester geöffnet, und das Allmend-Vieh für die Schrancken herein getrieben werden sollen. Es lassen daher Vorernannte Besitzer mit Bewilligung des Hochgeehrten Herren Bezirksamtmann Sutermeister in Zofingen bekannt machen:

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