Chronik von Brittnau Band 3

Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 / BAND III 63 | 116 Im Geissbach 9 _________ Total 408 Das der Ortsbürgergemeinde Brittnau gehörende übrige Land ist 1878 folgendes: Hektaren Aren Ackerland auf dem Grossberg 41 4 Ackerland auf der Fröschengülen 5 76 Ackerland auf dem Wylacker 1 80 Ackerland Im Geissbach --- 45 Ackerland auf dem Turbenmoos 2 88 Ackerland auf der Rossweid 1 3 Ackerland im Graben 2 6 Zusammen 55 12 oder an Jucharten 153 ¼ (B3_S.158-159) § 1. Dieses Land darf ohne Bewilligung der Ortsbürgergemeinde nicht vermindert werden. § 2. Der Besitz einer ortsbürgerlichen Reute ist an den Wohnsitz in der Gemeinde Brittnau und an die Bürger eigener Haushaltung bedingt. § 3. Die Nutzungsberechtigung wird festgesetzt wie folgt: a. Auf eine ganze Reute das Heisst, auf 18 Aren (1/2 Juchart) haben Anspruch: 1. Eheleute mit oder ohne Kinder. 2. Verwitwete mit Kinder. 3. Zwei oder mehrere nach dem Tode ihrer Eltern beisammen lebende Geschwister. b. Auf eine halbe Reute haben Anspruch: 1. Verwitwete welche einzeln Haushaltung führen. 2. Verehlichte mit oder ohne Kinder, wenn sie getrennte Haushaltung führen. § 7. Reutezins: Franken 6; 4.50; 3 und 0. Anbau des Landes Zu Anfangs des 18. Jahrhunderts und früher, war alles anders als jetzt. Um die Dörfer herum dehnten sich weite Allmenden aus, wo die Viehwaar von Ostern bis Martinstag gemeinschaftlich weideten. Auch auf die Vielen trieb der Dorfhirten bis Georgstag und Maria Geburt gross und kleines Vieh zur

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