Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 41 | 43 8. Welche Mittel stehen ihm allenfalls zu Geboten, und zur Bezahlung zu gelangen? 9. Wie soll er den Kirchhof bestellen? 10. Was soll ihm von der Pflege der Grabhügel oder überhaupt des Kirchhofes bezahlt werden? 11. Dürfen Familienplätze geduldet werden oder nicht? 12. Nach wie viel Zeit dürfen die Gräber wieder geöffnet werden? 13. Wie gross sollen die Begräbnisplätze sein? (B2_T1_S.085.3) Antworten auf vorstehende Fragen. 1. Wer soll die Toten begraben? Der Totengräber! Der eine Hauskater würde es selbst tun, währed ein anderer niemand dazu fände, oder es dem übertragen würde, der am wenigsten fordert. 2. Wo sollen die Leichen begraben werden? Es soll ein bestimmter Platz sein wo die Leichen begraben werden sollen. Habsüchtige Leute würden die Kosten sparen, und ihre Toten etwa in einen alten Schnitztrog nahe beim Haus begraben oder verlochen. Für die Armen würde niemand ein Stück Land hergeben wollen, er müsste dahin, wo an sonst das Vieh verscharrt. 3. Wann sollen die Leichen begraben werden? Nicht vor 48 Stunden. Die einen würden ihre Angehörigen Gesundheit vorschützend früh genug aus dem Hause schaffen, bevor 48 Stunden vorbei wären, je nach Gelegenheit morgens früh oder Abends nach dem Nachtessen. (B2_T1_S.086) 4. Wie tief soll das Grab sein? Es soll so tief gemacht werden, dass man keine Ausdünstungen zu fürchten hat. 5. Dürfen eine oder mehrere Leichen in ein Grab gelegt werden? und warum? Es dürfen nur dann mehr als eine Leiche in ein Grab gelegt werden, wenn das Grab die gehörige Tiefe hat. 6. Wie soll geläutet werden? Es ist von jeher der Brauch zuerst mit der kleinen, und dann mit der mittleren Glocke zu läuten. Wenn ein Gemeindeammann stirbt, wird noch mit der grossen geläutet. Dieser Brauch darf inne gehalten werden 7. Welchen Lohn darf von denselben gefordert werden, und darf er ein halbes Jahr oder länger ausstehen?
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