Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 22 | 43 (B2_T1_S.046) 4. Die Schulprüfungen 5. Die Schulprämien 6. Die Schulzeugnisse 7. Die Schulferien 8. Zufällige Feierlichkeiten: a. Installation eines Lehrers b. Leichenbegräbnis c. Einweihung des Schulhauses d. Spaziergänge e. Andere zufällige Festlichkeiten, Neujahr, Ostern, Fastnacht, Weihnacht. Allmählich kommen die Schulfestlichkeiten in Abgang, darum ist es Pflicht eines Jeden, dem die Jugend am Herzen liegt, dieselbe durch ein fröhliches Jugendfest zu entschädigen. Die Bestandteile eines Jugendfestes sind folgende: 1. Die Vorbereitungen 2. Sammlung der Kinder im Schulhause zum festlichen Zug in die Kirche. 3. Der Gottesdienst. Der Herr Pfarrer oder ein Lehrer hält eine Ansprache an die Schuljugend und deren Eltern. (B2_T1_S.047) 4. Ein Spaziergang 5. Turnspiele 6. Bühnenspiele, deklamatieren. 7. Gesang und Tanz. 8. Waffenspiele. 9. Das Festmahl Die Grundsätze, welche bei der Feier eines Jugendfestes zu beobachten wären, sind folgende: 1. Es soll in allem einfach sein. Nicht zu viel Kränzen; nicht zu viel Prunk in Kleidern; das allfällige Schiessen nicht grossartig; das Essen soll aus wenig Gerichten bestehen, und billig sein. 2. Allen Kindern angemessen. Es soll dem Jüngeren und Älteren reichen und armen Kindern entsprechen. 3. Es soll den örtlichen Verhältnissen entsprechen. 4. Die Teilnahme soll allen möglich gemacht werden, den fernen wie den näheren. Bestimmung der Zeit nicht zu (B2_T1_S.048) frühe des Tages. Das Essen nicht zu köstlich. 5. Es soll nicht anders als unter dem Schutze der Lehrer gehalten werden, denn es ist ihre Pflicht beizuwohnen, ihnen sind die Kinder anvertraut, sie sind Amtes wegen ihre Wächter. Sie sollen daher von der Behörden oder Frauen nicht verdrängt werden. Auch gehört ihnen die Freude wie den Kindern.
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