Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 Seite 26 von 76 Schiessen, Musik, Gesang, Tanz & Läuten mit allen Glocken. Gewisse Leute haben das Läuten also gedeutet: Erstes Zeichen, ins Elend; zweites Zeichen: Wie lang? Zur Antwort gibt das Läuten mit allen Glocken: Die Leben lang! – Der Bräutigam & die Braut werden oft aufgehalten mit Stangen und der Frage: Was ist die Braut wert? Der Bräutigam muss Geld antworten. Wie schon gesagt war früher mit Böllern, Mörsern und Katzenköpfen geschossen wurde & nicht selten mit Unglück absetzte, ist aus der Mode gekommen. Es wird jetzt in aller Stille geheiratet. Auf dem Wege (B1_T1_S.063) Nach der Kirche soll den Leuten welche Hochzeit machen, keine Weibsperson begegnen, es bedeutet Unglück. Ebenso auch kein Glück wenn es schlecht Wetter ist oder eine Leiche zu Erde bestattet wird. Beim Essen Wenn die Speisen aufgetragen worden sind, setzen sich alle Familienglieder an den Tisch, worauf vom Hausvater oder der Mutter, manchmal von einem Kind ein Gebet gesprochen, oft aber auch nur geplappert wird. Beim Anfang oder vor dem Essen: Aller Augen warten auf dich. Nach dem Essen: O Herr Gott wir sagen dir… Nach dem Amen greifen alle zum Löffel & schöpfen gemeinschaftlich aus einer Schüsse, wobei es oft zum Ekel gsürflet & gorpset wird. Nur in wenigen Haushaltungen wurden serviert, in neuerer Zeit mehr. Ist jedes satt, oder wird nichts mehr aufgetragen, geht jeder an sein Geschäft. Kommt während dem Essen jemand, so spricht er: (B1_T1_S.064) „Gott segn echs!“ Der Hausvater dankt, & ladet den Gast zum Essen ein, worauf die Tischgenossen zusammen rücken & dem Geladenen Platz machen. Manchmal nimmt der Geladene das Anerbieten an, oder er schlägt es bescheiden aus. Bei Begräbnissen Ist in einem Hause eine Person gestorben, so wird die Leiche in ein Leichentuch eingenäht oder angekleidet, gewaschen und nötigenfalls rasiert. Das Waschlätzchen wird um den Stamm eines kranken Baumes gebunden, in der Meinung er werde dann geheilt. Der Hausvater oder Sohn begibt sich zum Pfarrer & kündet die Leiche an. Der Bestimmt die Beerdigungszeit. Die Leiche muss dem Totengräber & Totenbeschauer ebenfalls angezeigt werden & der Sarg bestellt. Die Totenbeschau wurde im Jahre 1804 angeordnet. Nach derselben darf keine Leiche vor 48 Stunden begraben werden. Zu den Nächten in denen die Leiche im Hause liegt, wird dieselbe (B1_T1_S.065) Von Männern bewacht, teils zur Ehren, teils um diese Leiche zu beobachten, ob sie noch Lebenszeichen zeige. Eine Weibsperson (Umsägere) bittet die Leute auf die bestimmte Zeit zum Leichenbegleit. Früher nahm sie ein Säcklein mit sich, um das
RkJQdWJsaXNoZXIy MjI0MTYwMA==