Museum Brittnau Chronik Stephan Kunz-Suter, 1823-1888 Seite 19 von 76 Dem Totengräber für das Grab und Läuten -- 10 -- Für den Verstorbenen in den Kirchhof zu führen 1 -- -- 1805 Für das Leichengebet -- 6 -- Für das Grab -- 8 -- Für den Sarg und Ruess -- 10 -- 1804 am 31. Jenner wird ein Gesetz zur Einführung einer Toten- (B1_T1_S.046) Beschau herausgegeben. Demzufolge musste ein Totenbeschauer bestellt werden, welcher nach gegebenen Vorschriften die Leiche zu untersuchen hat. Gewöhnlich war der Wächter auch Totenbeschauer von Aerni Samuel 1827 bis 1846 Glur David 1846 bis 1860 Buchmüller J.J. 1860 bis 1864 Bienz Johannes, Grabers 1864 bis Buchmüller David, Wegknecht Widmer Gottlieb (B1_T1_S.047) Kleidung Was die Kleidung unserer Vorfahren betrifft, so war sie in Schnitt und Stoff anders als jetzt, doch würde man sich täuschen, wenn man glauben wollte, es hätte kein Luxus in derselben geherrscht. Die Männer trugen weite gefärbte Pluderhosen, wo man, obwohl sie nur bis an die Knie reichten, zu einem einzigen Paar der Sage nach 99 Ellen Zwilch bedurfte; ferner lange rote Westen, ein Hemd ohne Kragen, einen niederen breitkrempigen Wollhut, oder ein weisse baumwollene Zipfelkappe; Strümpfe von Närdlingertuch, und Schuhe mit Schnallen lange rote Röcke waren allgemein. Wenn das Wetter es aber erlaubte, ging männiglich, ohne den Gerichtsäss daran auszunehmen, ohne Rock, hemdärmelig zur Kirche. Nun ist die Nationaltracht der Schweizer verschwunden, sie hat den fremden Trachten und Moden weichen müssen. Ein sonntäglich gekleideter Mann …
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